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1. Lehrstufe 2 - S. 1

1863 - Leipzig : Teubner
Erklärungen. §. 1. Was lehrt die Erdkunde? Die Erdkunde (Geographie, Erdbeschreibung) lehrt die Erde und deren Bewohner kennen. §. 2. Physische und politische; allgemeine und besondere; vergleichende Erdkunde. Die physische Erdkunde beschreibt die Erde, den Wohnplatz der Men- schen; die politische die Bewohner der Erde, die Völker und Staaten. Die allgemeine Erdkunde lehrt die Erde und deren Bewohner als ein Ganzes, im Allgemeinen; die besondere dagegen einzelne Erdräume (Oceane, Festländer, Erdtheile), so wie einzelne Völker und Staaten kennen. Die vergleichende Erdkunde vergleicht I) einen Erdraum mit einem andern, z. B. nach Lage und Größe, Gestalt und Bewässerung, Klima und Producten, oder ein Volk mit einem andern, z. B. nach Anzahl und Eigen- thümlichkeiten, nach Nahrung und Lebensweise, Sitten und Gebräuchen, Cultur und Religion der Angehörigen; stellt 2) die Abhängigkeit der Pflanzen §. 173 —176 und Thiere §. 183 vom Boden und Klima und den Einfluß dar, den die Natur auf den Menschen ausübt, z. B. auf seine Nahrung und Lebensweise, auf seine körperlichen und Gemüthseigenschaften, auf Sitten und Gebräuche, Religion und Staatsverfassung, sowie aus die Zahl der Bewohner eines Lan- des §. 76, 194, 196, 207 u. 208. Die vergleichende Erdkunde beschreibt also die Erde als den Wohnplatz der Menschen. A. Allgemeine Erdkunde. §. 3. Übersicht. Die allgemeine physische Erdkunde lehrt die Erde; die allgemeine politische Erd- kunde dagegen die Erdbewohner als ein zusammengehörendes Ganze kennen. Erster Theil. Allgemeine physische Erdkunde. 8. 4. Übersicht. Die allgemeine physische Erdkunde macht uns mit der Erde als Theil der Welt, und als Organismus, als Welt für sich, nämlich mit ihrer Oberfläche und ihren Producten bekannt. Dommerich, Erdkunde. Ii. 1

2. Lehrstufe 2 - S. 90

1863 - Leipzig : Teubner
Spechte, Drosseln, Flußadler, virginische Schuhn, Schleiereulen, Habichte, Falken, schöne brasilianische Urubitinga, Aura, zahlreiche Wasservögel u. v. a. 5) Im bolivianisch-chilenischen noch wenig bekannten Reiche (auf den Anden) leben Vicnnna, Guanaco (und Alpaco) wild, des Llama gezähmt, Condore u. a. 6) Im südamerikanischen Reiche zwischen dem 30. südlichen Parallel und dem Cap Horn leben von den Sängethieren: wilde Pferde und Ochsen, mehrere Nager, z. B. die Viscache und die Chinchilla; antarktische und chileiüsche Füchse; von Vögeln der Nandu, der patagonische Pinguin, mehre Sturmvögel, z. B. der Flaumtaucher, u. v. a. Zweiter Theil. Allgemeine politische Erdkunde. 8. 186. Erklärung und Übersicht. Die allgemeine politische Erdkunde macht uns niit den Menschen, den Bewoh- nern der Erde im allgemeinen oder insofern bekannt, als sie ein zusammengehören- des Ganze bilden und besteht l) ans der geographischen Menschen- und Völker-, so wie 2) aus der Staatenkunde. Erste Abtheilung. Allgemeine geographische Menschen- und Völkerkunde. 8. 187. Übersicht. Die allgemeine geographische Menschen- und Völkerkunde handelt 1) von dem Ursprünge, der Urheimat, Verbreitung und Anzahl der Menschen; 2) von den Menschen-, 3) von den Völkerstänimen, 4) von der Lebensweise imb Cultur und 5) von den Religionen. Erster Abschnitt. Von dem Ursprünge, der Urheimat, Verbreitung und Anzahl der Menschen. §. 188. Ursprung der Menschen. Nach der mosaischen Urkunde hat Gott die Menschen nach seinem Bilde erschaffen und zwar nur ein Paar, von dem also alle Erdbewohner abstammen. Sagen und Dichtungen anderer Völker. Deucalion und Pyrrha. Pro- metheus. 8. 189. Urheimat der Menschen; die große Fluth. Die mosaische Urkunde läßt Gott die Menschen im Paradiese, im westl. Asien, wo 4 große Ströme ihre Quellen haben — vielleicht auf dem armenischen Hochlande — erschaffen. Die Sündfluth. Nach derselben steigt Noah vom Berge Ararat in Armenien herab. Sicher ist die Urheimat der Menschen auf Hoch- ländern zu suchen, weil diese nach den Revolutionen und Überschwemmungen der Erde am frühesten trocken gelegt und bewohnbar wurden, aber nur auf solchen, die ein mildes Klima und zugleich Pflanzen und Thiere in hinreichen- der Fülle haben, um das Leben der Menschen zu erhalten. Die kretische Sage setzt die ersten Menschen nach Kreta, wo Jupiter ge- boren wurde; die argivische nach Argos (Jnachus u. Phoronens); die attische nach Attika (Ogyges); die arkadische die Proselenen Pelasgos, Lykaon, Kallisto nach Arkadien. Nach der Fluth begründet Arkas die Cultur. — Deucalion und Pyrrha steigen von: Parnaß in Phokis herab. Der Chaldäer Pisnthros (Tauben). Der Inder Menu Waiwaswata. Der Perser Uao. Alle Völker haben die Sage von einer großen Fluth.

3. Lehrstufe 2 - S. 91

1863 - Leipzig : Teubner
91 §. 190. Verbreitungsfähigkcit der Menschen. Der Mensch ist das vollkommenste und eben deßhalb das verbreitungs- fähigste Geschöpf der Erde. Seine körperliche Beschaffenheit gestattet ihm, unter allen Himmelsstrichen zu leben; vorzugsweise aber befähigt ihn seine Vernunft zur Ausbreitung über die ganze Erde. Er vermag nämlich durch die- selbe die ihm nachtheiligen Einwirkungen des Klimas und der Nahrung auf- zuheben oder so zu schwächen, daß sein von Natur dazu geeigneter Körper sie ertragen kann. §. 191. Verbreitung der Menschen. Von der Urheimat haben sich die Menschen allmählich über die ganze Erde verbreitet. Sie leben unter den glühenden Strahlen der tropischen Sonne wie in gemäßigten Ländern und in der eisigen Kälte der Polargegenden, überall, wo nicht gänzliche Unfruchtbarkeit des Bodens die Bewohnung unmöglich macht, wie in den Sand- und Steinwüsten der heißen und gemäßigten Zone, wie in den Tundraflächen am nördlichen Polarkreis, oder wo nicht ewiger Schnee den Boden bedeckt und selbst im Sommer das Eis nicht aufthaut, wie auf den höchsten Gebirgen und in der Zone des Schnees. §. 192. Urbewohner und Eingewanderte. Urbewohner, Aboriginer, Autochthonen, Einheimische, sind diejenigen Bewohner eines Landes, die seit den frühesten Zeiten darin gelebt; Cinge- wnnderte dagegen diejenigen, die erst später ein Land ganz oder theilweise in Besitz genommen und darin Ansiedelungen, Colonien gegründet haben. In Amerika sind die Indianer die Urbewohner; Europäer und Neger aber Eingewanderte. §. 193. Absolute und relative Bevölkerung. Die Zahl der Bewohner der ganzen Erde oder eines einzelnen Landes ohne Rücksicht auf das Areal heißt die absolute, die Zahl der Menschen, die auf 1 Eimeil. leben, die relative oder durchschnittliche Bevölkerung. Man findet die letztere, indem man die Zahl der Einw. des ganzen Landes (die ab- solute Bevölkerung) durch die Zahl der Qm. seines Areals dividirt. In der 9^0771 Schweiz leben (1860) 2530771 E. (absolute) auf 740 Ihm., also (■ ?4()- =) 3419 auf l Qm. (relat. Bevölkerung). §. 194. Einfluß der Natur des Landes und der Lebensweise seiner Einwohner auf die Dichtigkeit der Bevölkerung. Ungleich ist die Zahl der Bewohner über die verschiedenen Länder der Erde vertheilt. Ein Land hat im allgemeinen um so mehr Einw., je leichter sie sich in demselben ernähren können. Darum sind fruchtbare Länder stärker bewohnt als unfruchtbare, Ostindien stärker als Arabien, Deutschland stärker als Rußland; mineralienreiche, weil der Bergbau viele Menschen beschäftigt, dichter als mineralienarme. Vielfach gegliederte Erdtheile haben mehr Einw. als solche, deren Küsten fast gerade Linien bilden, weil die Gliederung den Seeverkehr befördert und eine bedeutende Quelle für Nahrung und Unterhalt ist; Europa hat deßwegen mehr Einwohner als Afrika, Westeuropa mehr als Osteuropa. Ein Land, dessen Bodenbeschaffenheit, dessen Gewässer den Ver- kehr begünstigen, kann zahlreichere Einw. ernähren, als ein unwegsames, wasserarmes Land, Nordamerika und Afrika. Ein milder Himmelsstrich, gleich

4. Lehrstufe 2 - S. 95

1863 - Leipzig : Teubner
95 nach vorherrschen. Sie haben sich auch in Asien (Russen in Sibirien, Eng- länder, Holländer, Spanier, Portugiesen in Ostindien), in Afrika (Engländer, Holländer, Spanier und Portugiesen an den Küsten, besonders im Süden, und auf den Inseln) und in Australien, besonders Engländer im Südosten des Festlandes, auf Vandiemensland, Neuseeland u. a. Inseln niedergelassen. 2) Die Mongolen bewohnen Asien bis auf den Südwesten, ferner den äußersten Norden Amerikas und Europas und die Nordseite des schwarzen und kaspischen Meeres. 3) Die Neger bewohnen Afrika, jedoch nicht den Norden, und sind ge- waltsam nach Amerika als Sklaven übergesiedelt. 4) Die Indianer wohnen nur in Amerika, sind jedoch nur noch in Süd- amerika der Zahl nach vorherrschend und sterben allmählich aus. 5) Die Malayen wohnen von Madagascar bis zur Osterinsel, in ganz Australien, auf den Inseln des indischen Oceans, auf Malakka und dem Süd- rande Hinterindiens. Mischlinge finden sich zwar in allen Erdtheilen, selbst in Europa, sind aber in Amerika am zahlreichsten. Dritter Abschnitt. Die Völkerstämme und die Sprachen. 8. 203. Die Volk er stamme lind ihre Unterabt Heilungen. Die Eltern mit ihren Kindern bilden eine Familie, deren Mitglieder nicht bloß gleiche Lebens - und Nahrungsweise, sondern auch ähnliche Körper- bildungen, gemeinsame Geistes- und Gemüthsrichtung und gleiche Sprache haben. Wenn im Laufe der Zeit die Zahl der Nachkommen einer Familie größer wird, wenn sich viele Familien daraus bilden, so entsteht ein Volk, dessen Angehörige alle vom Vater der ersten Familie, vom Stammvater, Pa- triarchen, Herkommen. Jakob, der auch Israel hieß, wanderte mit seiner Familie nach Ägypten, wo daraus das Volk der Israeliten entstand. Die Angehörigen eines Volkes haben im allgemeinen gleiche körperliche, geistige und Gemüthseigenschaften und gleiche Sprache, was theils in der Abstammung, theils in der gleichen Nahrung, Lebens - und Beschäftigungsweise, theils in der Beschaffenheit des Bodens und des Klimas ihrer Heimat seinen Grund hat. Wenn sich ein Volk noch mehr vergrößert und über weitere Räume ver- breitet, so behalten die Angehörigen desselben, die in verschiedenen Ländern wohnen, zwar die gemeinsamen Haupteigenthümlichkeiten, aber die verschiedene Beschaffenheit ihrer Wohnsitze, ihrer Nahrung und Lebensweise verursacht Abweichungen im Einzelnen, in weniger wesentlichen Eigenschaften, wodurch Unterabtheilungen, Volksstämme entstehen. Das Volk der Israeliten theilte sich nach den 12 Söhnen Jakobs in 12 Stämme. Die Hessen, Bayern, Schwa- den, Sachsen u. a. sind verschiedene Stämme des deutschen Volkes. Bei noch größerer Vermehrung und Ausbreitung in entlegene Länder, bei Berührung und Vermischung mit andern Völkern bilden sich aus einem Volke, aus den verschiedenen Zweigen desselben mehrere verwandte, in den wesentlichsten Eigen- thümlichkeiten gleiche, in weniger wesentlichen verschiedene Völker. Solche verwandte Völker bilden eine Völkerfamilie. Die Deutschen, Norweger,

5. Lehrstufe 2 - S. 100

1863 - Leipzig : Teubner
100 an Mineralien, Pflanzen und Thieren, so haben die Einw. durch Gewinnung, Verarbeitung und Ausführung derselben vielfache Beschäftigung, sie sind gleichsam auf Viehzucht, Acker - und Bergbau, auf Industrie und Handel hin- gewiesen. Ackerbauer verlassen ihre Heimat nicht, weil sie stets Nahrung und Beschäftigung an demselben Orte finden, weil sie ihr Eigenthum zurücklassen müßten. Sammelvölker, Fischer, Jäger und Nomaden wandern umher, weil ein und derselbe Ort nicht fortwährend, sondern nur je auf kurze Zeit hin- reichende Nahrung bietet, kehren jedoch immer an den frühern liebgewonnenen Aufenthaltsort zurück, da sich in ihrer Abwesenheit daselbst die Thiere wieder vermehrt haben oder das Gras wieder gewachsen ist, und da sie durch andere Völker an weitern Wanderungen gehindert werden. §. 208. Einfluß der Heimat, des Verkehrs und der Eigenthümlich- keiten der Menschen auf ihre Cultur. Die klimatischen Verhältnisse eines Landes wirken theils hemmend, theils fördernd auf die Entwickelung der Einw. desselben. Die große Hitze der Tropen-, die bedeutende Kälte der Polargegenden, die scharfen klimatischen Gegensätze großer Binnenländer üben keinen günstigen Einfluß auf die Cultur- zustände der Einw. Große Hitze erschlafft, große Kälte läßt Körper und Geist erstarren, beide machen zur Arbeit und Anstrengung unfähig. Dagegen äußert ein gemäßigtes Klima sowol auf die physische als auf die geistige Entwickelung einen günstigen Einfluß. In mäßiger Wärme fühlt sich der Mensch am wohl- sten, zu körperlicher und geistiger Anstrengung am meisten befähigt. Die üppige Naturkraft tropischer Vegetation reicht dem Menschen Nahrung ohne Arbeit zu fordern; er versinkt daher leicht in Trägheit. Die karge Natur der Polargegenden zwingt ihn, alle seine Kräfte nur auf Gewinnung der noth- wendigsten Eristenzmittel zu verwenden; es bleibt ihm deßhalb keine Zeit, keine Lust, keine Gelegenheit seine Geisteskräfte zu entwickeln. Dagegen sind die Naturverhältnisse gemäßigter Gegenden, die zu mehr oder minder ange- strengter, aber nicht zu übermäßiger Arbeit nöthigen, der geistigen Entwicke- lung am günstigsten, weil sie die Einw. nicht in Trägheit versinken lassen, ihnen aber Zeit, Lust und Gelegenheit bieten, ihre Geistes- und Körperkraft zu üben und zu stärken. Auch die Oberflächengestalt des Landes hat für die Entwickelung der Menschen, insoweit diese durch die Lebensweise bedingt wird, eine eigenthüm- liche Bedeutung. Je einförmiger und je weniger entwickelt die Oberflächen- gestalt eines Erdraumes ist, desto einförmiger ist auch die Lebensweise, desto weniger entwickelt die Cultur seiner Bewohner. Große waldlose und grasreiche Ebenen, welche die Bewohner auf ein nomadisirendes Hirtenleben hinweisen; großewaldreiche, unfruchtbare, am Meere gelegene und von fischreichen Flüssen durchfurchte Ebenen, die nur wandernde Sammelvölker, Fischer und Jäger ernähren, fördern die Cultur gar nicht oder nur wenig. Länder dagegen, worin Gebirge und Ebenen wechseln, begünstigen durch die Mannigfaltigkeit ihrer Bodenentwickelnng eine dadurch bedingte Mannigfaltigkeit der Lebensweise und die Cultur der Bewohner. Stusenlandschaften und Flachländer, welche einen fruchtbaren, produktenreichen Boden und schiffbare Flüsse haben, sind für die Cultur der Völker am günstigsten, weil die Mannigfaltigkeit der

6. Lehrstufe 2 - S. 101

1863 - Leipzig : Teubner
Bodenform, die Abwesenheit klimatischer Extreme, die reiche Vegetation, die Leichtigkeit der Ernährung und des Verkehres sowol feste Ansiedelungen, als die größere Vermehrung der Einw. und die mannigfaltigste Entwickelung ge- sellschaftlicher Zustände wie vielfache Übung geistiger Kräfte begünstigen. Von fast noch größerem Einflüsse auf die Cultur der Einw. eines Landes ist die Erdstellung desselben. In abgelegenen, schwer zugänglichen Gegenden kommt der Bewohner nur selten oder gar nicht mit Fremden in Berührung. Er ist daher auf sich selbst beschränkt und bleibt lange ungebildet, wie die Südseeinsulaner, die Einw. des innern Afrikas und Asiens, abgelegener Gebirgsthäler und von Randgebirgen umschlossener Hochebenen. Wenn da- gegen die Heimat eines Volkes leicht zugänglich ist oder der anderer, nament- lich gebildeter Völker nahe liegt, so entwickelt sich durch den Verkehr bald eine höhere Cultur. Die Griechen. Schiffbare Flüsse sind als Leiter der menschlichen Cultur und Gesittung zu betrachten, ebenso größere Landseen und Binnenmeere, und in einem noch höhern Grade die Länder und Völker verbindenden Oceane, weil sie den Ver- kehr zwischen entfernt von einander wohnenden Nationen begünstigen. Deßhalb sind auch Länder, welche schiffbare Flüsse haben oder an hafenreichen Meeren liegen, unter sonst gleichen Verhältnissen von den gebildetsten Völkern bewohnt: im frühern Alterthume die fruchtbaren Flußlandschasten Ägypten, Mesopo- tamien und Indien; später die das Mittelmeer umgrenzenden Länder: Phö- nizien, Karthago, Griechenland und Italien; jetzt bei gesteigerter Cultur die dem offenen atlantischen Ocean zugekehrten Küstenländer Europas und Nord- amerikas. Zur Verbreitung größerer Cultur hat aber nicht blos der friedliche Verkehr der Völker beigetragen, sondern auch der Verkehr der Völker Europas und Asiens durch große Kriege. Auf die großen Persereinbrüche nach Griechen- land folgte Alexanders d. Gr. Zug nach Persien und Indien; den Heerzügen der Römer die Einbrüche germanischer Völker; auf die Einfälle der Hunnen Gegenkämpfe der Deutschen; auf die Eroberungen der Araber und Türken die Kreuzzüge; auf die Einbrüche der Mongolen das Streben der Russen, die rohen Horden Asiens immer mehr zurückzudrängen und zu bändigen. An die Stelle großer Weltstürmer treten jetzt die Kaufleute und die wissenschaftlichen Reisenden. Die Bildung einzelner Menschen wie ganzer Völker wird indeß nicht allein durch äußere Verhältnisse, sondern auch durch geistige Eigenthümlich- keiten, durch Anlagen und Neigungen gefördert oder gehemmt. Die in geisti- ger Hinsicht günstig ausgerüsteten Völker besitzen in ihrer höhern Geisteskraft die Mittel, nicht allein in dem Kampf mit den Naturgewalten zu bestehen, sondern sogar diese zu ihrem Zwecke dienstbar zu machen, wogegen die nur mit einem geringen Maße geistiger Kräfte ausgerüsteten Völker in dem Kampfe mit den Naturgewalten unterliegen und wol gar zu Sklaven derselben herab- sinken. Die Indo-Europäer und die Polarvölker. 8. 209. Frankenheims Eintheilung der Völker nach ihrer Lebens- weise und Cultur. Man unterscheidet die Völker 1) je nachdem sie ihre Wohnsitze wechseln oder behaupten, in wandernde, halbwandernde und ansässige, 2) je nachdem

7. Lehrstufe 2 - S. 102

1863 - Leipzig : Teubner
102 sie persönliches Eigenthum besitzen oder nicht, in solche mit und in solche ohne Eigenthum, 3) nach ihrer Nahrung und Lebensweise in Sammelvölker, Fischer-, Jäger und Nomaden, in Ackerbau-, Industrie- und Handelsvölker, 4) nach dem Grade ihrer Gesittung in Natur- (Wilde und Barbaren), Cultur- und humane Völker. I. Naturvölker, die in gänzlicher Abhängigkeit von der sie umgebenden und ernährenden Natur leben, deren ganzes Streben auf das eigene Dasein d. h. auf Selbsterhaltung der Individuen gerichtet ist. /V. Niedere Stufe, Naturvölker ohne persönliches Besitzthum, nur mit Stammeigenthum, d. h. dem Gebiet, worin sie ihre Nahrung einsammeln, fischen und jagen, Wandervölker, Wilde: 1) Sammelvölker (vegetirende) in Halbwüsten Binnenländern oder an der Küste des Meeres, deren Nahrung größtentheils in Schal- und andern niedern Thieren, die das Meer an ihre Küsten wirft, und in einigen kleinen Landthieren, die sie mit ihren Waffen erreichen können, jedoch auch in wild- wachsenden Früchten besteht, die entweder ganz nackt oder nur mit einem rohen Felle bekleidet sind, die in hohlen Bäumen, in Felshöhlen oder in Erdhütten in geringer Zahl familienweise bei einander wohnen, innerhalb ihres Sammcl- gebietes nach einem andern Orte ziehen, sobald die Thiere und Früchte, die ihnen zur Nahrung dienen, an dem einen aufgezehrt sind, den Pflanzen gleich vegetiren und allmählich verschwinden. Die Pescherähs auf dem Feuerlande, die Negritos in Australien. 2) Fischer, an den Ufern der Flüsse und in Küstenländern, deren Nah- rung vorzugsweise Fische, deren Kleider wohl zubereitete und verzierte Felle, deren Wohnungen im Sommer leichte Hütten, im Winter Erdhöhlen sind, die in geringer Zahl bei einander wohnen, innerhalb ihres Fischereigebietes umherziehen, die schon gewisse gesellschaftliche Einrichtungen haben und höher stehen als die Sammelvölker, doch ebenfalls allmählich verschwinden. Die Samojeden, einige Stämme der Lappen, die Eskimos u. a. 3) Jäger im Innern der Festländer besonders in Nordamerika. Die Männer beschäftigen sich hauptsächlich mit der Jagd auf größere Thiere, die Frauen bebauen nur nebenbei den Boden. Sie leben familienweise, selbst in Dörfern bei einander. Sie schwelgen und darben. Sie besitzen zwar manche edle Eigenschaft, z. B. Tapferkeit, Gastfreundlichkeit, aber auch Blutdurst, Nachsucht und Grausamkeit; sie scalpiren, richten Gefangene qualvoll hin. Ihr Verfall beginnt, sobald sie mit civilisirten Völkern inverbindung kommen. L. Höhere Stufe, Naturvölker mit persönlichem Eigenthum, Halb- gebildete, Barbaren. a) Wandervölker. Ihr Eigenthum besteht in Herden gezähmter Thiere (im Norden Rennthiere, in wärmern Gegenden Kameele, Rinder, Schaafe, Ziegen, Pferde, Esel und Maulthiere, überall Hunde), die ihnen zur Nahrung dienen. Sie wohnen in Zelten, die sie mit sich umherführen. Sie wandern innerhalb ihres Bezirkes weiter; sobald die Herden das Futter an einem Orte verzehrt haben. Sie stehen höher als die Naturvölker ohne Eigen- thum und haben schon einen gewissen Grad von Bildung. Ihre Lebensweise ist behaglicher, gesicherter und gleichmäßiger als die der Jäger.

8. Lehrstufe 2 - S. 103

1863 - Leipzig : Teubner
103 1) Wandernde Hirten, Nomaden sind nur in der alten Welt, z. B. die Lappen, Samojeden, die Anwohner des schwarzen und kaspischen Meeres, ein Theil der Araber (die Beduinen) u. a. 2) Reitervölker sind die Mongolen und Turkomanen Asiens, die Arau- caner, Apalachen u. a. in Amerika, die Kasern in Afrika, letztere im Entstehen. b) Halbwandernde Völker haben Herden und bebauen das Land. Die Herden wandern, aber der größte Theil des Volkes bleibt in seinen Hütten zurück, weilt oft Jahre laug au einem Orte und wird nur durch un- günstige Naturverhältnisse und feindliche Nachbarn zu Wanderungen veranlaßt. Halbnomaden (Maédi) sind z. B. Araber, Kurden, Afghanen u. a., sonst waren es die alten Deutschen. 0) Ansässige Völker bebauen den Boden als Hauptbeschäftigung und treiben nebenbei Viehzucht, Jagd und Fischerei, selbst Handel und Gewerbe. Sie wandern nicht umher und können es auch nicht, ohne ihr Eigenthum zu opfern. Sie leben in größerer Anzahl bei einander, in Dörfern und Städten. Sie haben ein geordnetes Gemeindewesen, bilden selbst Staaten, haben Reli- gion, Priester und gottesdienstliche Einrichtungen; stehen aber, weil sie von der sie umgebenden Natur ganz abhängig sind, auf einer niedrigen Cultur- stufe, erheben sich jedoch allmählich zu Culturvölkern. Schroff sind bei ihnen wie bei Nomaden und Halbnomaden die Stände, Herren und Sklaven, geschie- den. Ansässige Naturvölker sind z. B. die Südseeinsulaner, mehrere Negervölker in Jnnerasrika, die Jndochinesen u. a.;_einst waren es die Skandinavier, die Mericaner. Ii. Culturvölker mit festen Wohnsitzen, mit Acker- und Bergbau, mit Viehzucht, Industrie und Handel, mit Kunst und Wissenschaft, sind weniger abhängig von der Natur, haben auch ein geistiges Streben, das nicht bloß auf die Eristenz der Individuen, sondern auch auf die Einheit des Volkes als Ganzes gerichtet ist, aber jedes einzelne Volk stellt sich selbst als vorzugsweise oder allein berechtigt andern Völkern gegenüber. Chinesen, Japaner, Perser und andere. Iii. Humane (hochgebildete) Völker, mit festen Wohnsitzen, mit Acker- und Bergbau, mit Viehzucht, Industrie und Handel, mit Kunst und Wissenschaft, besiegen die Natur und erkennen mit ihren höhern, humanen Bestrebungen die gleiche Berechtigung aller Völker, die Einheit des Menschengeschlechtes, und alle Völker der Erde als eine große Familie an. Die Europäer. Fünfer Abschnitt. Von den Religionen. 8- 210. Monotheisten und Polytheisten. Die Monotheisten verehren einen Gott, die Polytheisten, Heiden, mehrere Götter. §• 211. Monotheisten. 1) Juden, deren Religion von Jehova dem Moses um 1500 v. Chr. auf dem Berge Sinai geoffenbart, von den Propheten in Palästina ausgebildet und in den 5 Büchern Mosis (dem Gesetze), in den Propheten oder im Alten Testamente aufgezeichnet ist. Talmudisten, Karaiten, Samaritaner. >

9. Lehrstufe 2 - S. 106

1863 - Leipzig : Teubner
106 Lama; 2) die Anhänger des Con-fu-tse, der im 6. Jahrh. v. Chr. lebte, und 3) die des Laotse, der im 6. Jahrh. v. Chr. die Taoreligion stiftete, wohnen in China, wie 4) die der Sintoreligion, deren Oberhaupt der Mikado ist, in Japan, und 5) die Schamanen im nördl. Asien und Europa. Iii. Fetischdicner in Afrika dem rohesten Heidenthume ergeben; Iv. amerikanische und V. malayische Heiden auf einer höhern Stufe stehend. Die polytheistischen Religionen sind menschlichen Ursprungs, sind der heimatlichen Natur und der Eigenthümlichkeit des Volkes, unter dem der Stif- ter lebte, angepaßt, und darum in den verschiedenen Erdtheilen und bei ver- schiedenen Völkern so verschieden. Sie gehen, weil sie nicht von Gott stammen, dem allmählichen Verfall und dem endlichen Untergange entgegen. Zweite Abtheilung. Allgemeine Maatenlumde. §. 214. Staat, Staateukunde. Der Staat ist eine gesellschaftliche Vereinigung vieler Menschen in einem Lande, die den Zweck hat, das Eigenthum und das Leben der Verbundenen gegen innere und äußere Feinde zu schützen, die Cultur zu begründen, zu er- halten und zu mehren, überhaupt das geistige und leibliche Wohl wie die Ver- edlung der ganzen Gesellschaft und des Einzelnen zu fördern. Die Staatenkunde lehrt überhaupt die gesellschaftlichen Zustände der Völker, insbesondere die Staaten der Erde nach ihrer Grundmacht, ihrer Cultur und ihren Cinrichtungen kennen. §. 215. Gesellschaftliche Zustände der Völker. Entstehung der Staaten. Bei familienweise umherziehenden Wandervölkern kann sich ein eigent- licher Staat nicht bilden, namentlich nicht bei Fischer-, Jäger - und Sammel- völkern, aber auch nicht bei Nomaden, weil die Zahl der Näherverbundenen zu klein, Ihre Verbindung zu lose ist, weil sie zu getrennt und zu unstet leben. Der Älteste der Familie, des Stammes ist der Häuptling, dem alle Ange- hörigen der Familie, des Stammes schon des natürlichen Bandes der Verwandt- schaft wegen gehorchen, der alle Angelegenheiten der Gemeinschaft leitet. Die Patriarchen des Morgenlandes; Abraham. Die Emire der Araber; die Clane der Schotten; die Kaziken der Indianer Amerikas. Wird die Familie, der Stamm größer, so trennt sich ein Theil der Angehörigen davon und bildet eine neue Familie, eine neue Genossenschaft. Abraham und Lot. Familien und Stämme von gleicher Abkunft bleiben gewöhnlich befreundet, im Bunde mit einander; fremde, nicht verwandte Stämme stehen dagegen meist in einem feind- lichen Verhältnisse zu einander, das bei Jägern zur Vernichtung, bei Nomaden zur Untersochung des einen Stammes führt. Die Besiegten werden die Sklaven der Sieger. Bisweilen gelingt es jedoch einem Einzelnen, sich durch die Über- legenheit seines Körpers und Geistes, von den Verhältnissen, durch das Glück begünstigt, zum Herrn vieler uncultivirten Stämme aufzuschwingen. Dann ist derselbe der einzige Herr, der Despot, alle Andern sind seine Sklaven. Nimrod.

10. Lehrstufe 2 - S. 107

1863 - Leipzig : Teubner
107 Die ansässigen Völker, die an ihre festen Wohnungen, an ihre Vor- räthe gebunden sind, müssen nicht blos ihrer Beschäftigung wegen, sondern auch zur Sicherung ihres Lebens und Eigenthums gegen Fremde, gegen Feinde in großer Anzahl, in enger Verbindung bei einander leben. Da nun die Zahl der Näherverbundenen größer ist und es immer mehr wird,,, so muß in dem größern Vereine, sei es in Folge der Gewohnheit oder durch Übereinkunft fest- gesetzt werden, was dem Einzelnen zu thun verboten, was ihm erlaubt, wozu er verpflichtet ist, damit das Zusammenleben für Alle und für jeden Einzelnen ein glückliches sei. So bildet sich eine Lebensordnung, es entstehen Rechte, Pflichten und Gesetze. Mit der Aufrechterhaltung der Gesetze müssen Mit- glieder der Gesellschaft beauftragt werden. Dazu wählte man gern die Stärksten und Tapfersten, die Einsichtsvollsten, die Erfahrensten, die durch die Größe ihrer Familie, durch ihren Reichthum, durch ihre Verbindungen, durch ihr Ansehen Einflußreichsten, denen die Übrigen gern und leicht folgen, die aber auch die Macht haben, den Ungehorsamen zum Gehorsam zu zwingen. In der Familie der anfangs Gewählten erbt dann gewöhnlich die Hcrrscherwürde vom Vater aus den Sohn fort. So bilden sich allmählich die Staaten. §. 216. Die Gruudmacht des Staates. Die Grundmacht eines Staates bilden das Land und die Bewohner desselben. I. Bei der Beschreibung des Landes, Staatsgebietes, Territoriums kommen in Betracht: a) die wagrechte Gliederung desselben §. 71—78, nämlich l) die Lage oder Erdstellung und deren Einfluß auf die Einw. §- 208, 2) die Grenzen, 3) die horizontale Gestalt (Abrundung oder Zerstückelung) und 4) die Größe; d) die Bewässerung: Flüsse, Kanäle und Landseen §. 98 — 112, wobei die Bedeutsamkeit derselben und der Einfluß auf die Lebensweise und Gesittung der Einw. §. 207 u 208 zu berücksichtigen ist und die Wohuplätze stromthälerweise zu erwähnen sind; e) die senkrechte Gliederung §.79—91, nämlich 1) die Oberssächen- gestalt und 2) die Oberssächenbeschaffenheit, wobei der Einfluß des Lan- des auf die Nahrung und Lebensweise §. 207 und auf die Cultur der Einw. §. 208 zu berücksichtigen ist; ä) die klimatische Beschaffenheit §. 129—164, sowie der Einfluß der- selben auf Pflanzen, Thiere und Einw. §. 173, 183 u. 184, 194, 207 u. 208; e) die Produkte §. 165 und folg., die politische Eintheilung in Provinzen und Kreise u. s. w. nebst der Haupt- u. a. Städten; ferner das Hauptland, die Nebenländer und die Colonien (Topographie). Ii. Bei der Beschreibung der Bewohner eines Staates ist anzugeben: a) die absolute und relative Bevölkerung §. 195 des ganzen Staates, seiner Unterabtheilungen und Städte; die größern der letzten auch nach der Reihenfolge ihrer Einwohnerzahl; man unterscheidet große Städte mit mehr als 20000 Einw., Mittelstädte mit mehr als 10000, aber weniger als 20000 E., und kleine Städte mit weniger als 10000 Einw. Die großen Städte theilt
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